Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Geschäftsbeziehung zwischen Linus Stücker-Everding (Everding IT) und seinen Kunden
Linus Stücker-Everding
(Fantasiename: Everding IT)
[Adresse – bitte selbst ergänzen]
[Steuernummer – bitte selbst ergänzen]
– nachfolgend „Auftragnehmer" –
und seinen Kunden
– nachfolgend „Auftraggeber" –
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers sowie in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in folgendem Ablauf:
- Angebot – Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches oder textförmliches Angebot.
- Annahme (Auftragserteilung) – Der Auftraggeber nimmt das Angebot durch eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail, schriftlich) an.
- Bestätigung – Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Annahme unverzüglich (Auftragsbestätigung). Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung beim Auftraggeber zustande.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Auftragnehmers sowie der dazugehörigen Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Basis von individuellen Kundenanforderungen. Die Leistungen sind nicht standardisiert, sondern werden kundenspezifisch angepasst. Dies umfasst insbesondere:
- Webseitengestaltung und -entwicklung
- „Webseite Plus" – ein Backend-System zur dynamischen Content-Moderation für Internetseiten
- Maßgeschneiderte App-Gestaltung und Softwareentwicklung
- Sonstige IT-Dienstleistungen und Beratung
(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen ein gesondertes Angebot für die geänderten Leistungen unterbreiten. Bis zur Einigung besteht keine Verpflichtung zur Erbringung der geänderten Leistungen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies der vereinbarten Qualität nicht entgegensteht.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Entgelt ist innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Anzahlungen werden nicht erhoben, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugänge, Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos) und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der Leistung zu verweigern, bis die Mitwirkung ordnungsgemäß erfolgt ist. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Filme, Tondokumente) frei von Rechten Dritter sind und er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte resultieren.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Software, Quellcode, Designs, Konzepte) für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Leistungserbringung und Zahlung in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden (insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios und in Präsentationen), sofern der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall ausdrücklich widerspricht.
(4) Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber Inhalte (Texte, Grafiken etc.) erstellt, erhebt er keine gesonderten Ansprüche an verwendete Bilder, Grafiken, Schriftarten oder sonstige Materialien Dritter, die auf Wunsch oder nach Vorgabe des Auftraggebers eingesetzt werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Software, Quellcode, Dokumentationen, Designs, Konzepte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse bis zum vollständigen Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 8 Leistungserbringung, Abnahme und Rechnungsstellung
(1) Nach Vertragsschluss (§ 2) erbringt der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung nach dem Stand der Technik.
(2) Nach Fertigstellung der Leistung übergibt der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber und stellt hierzu einen Lieferschein aus. Der Lieferschein dient als Nachweis der Leistungserbringung und dokumentiert den Übergabezeitpunkt.
(3) Mit der Übergabe der Arbeitsergebnisse gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Übergabe schriftlich unter Angabe konkreter Mängel beanstandet. Die Übergabe kann insbesondere durch Bereitstellung zum Download, durch elektronische Übersendung oder durch sonstige Übergabe der Arbeitsergebnisse erfolgen.
(4) Nach Übergabe der Arbeitsergebnisse stellt der Auftragnehmer eine Rechnung über die vereinbarte Vergütung aus. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit oder unmittelbar nach dem Lieferschein.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte, über die vereinbarte Funktionalität hinausgehende Beschaffenheit.
(2) Bei Mängeln hat der Auftraggeber das gesetzliche Nacherfüllungsrecht. Der Auftragnehmer wird den Mangel im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuerstellung beseitigen.
(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, entfällt die Gewährleistung für diesen Mangel.
(4) Schlägt die Nacherfüllung nach mindestens zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab Abnahme der Leistung. Für Unternehmer gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer wird die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), einhalten.
(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden erhält, wird er diese Daten ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Zwecks verarbeiten und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird zwischen den Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Widerrufsbelehrung
für Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Linus Stücker-Everding (Everding IT)
[Adresse – bitte selbst ergänzen]
E-Mail: [E-Mail – bitte selbst ergänzen]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so zahlen Sie uns einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wichtige Hinweise zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten (die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden), wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An [Linus Stücker-Everding (Everding IT), [Adresse], E-Mail: [E-Mail]]
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*) / erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: Mai 2026. Diese AGB ersetzen keine anwaltliche Beratung. Vor der Verwendung im Geschäftsverkehr wird empfohlen, die AGB durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.